Rechtsanwalt Dr. Markus Weck ist hauptberuflich für drei Verbände der Lebensmittelindustrie tätig und seit dem 1. Januar 2019 Hauptgeschäftsführer der Verbände
sowie Generalsekretär der EU-Branchenvereinigung Culinaria Europe e.V.
Neben seiner Tätigkeit für die Verbände referiert er regelmäßig zu lebensmittelrechtlichen, insbesondere kennzeichnungsrechtlichen Themen und führt Inhouse-Schulungen
durch. Seit 2017 ist er Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn.
Vita:
1995 bis 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln
1997 bis 2000 studentische Hilfskraft am Institut für Energierecht an der Universität zu Köln
2000 Erstes juristisches Staatsexamen; Promotionsstudium
2000 bis Ende 2002 wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Energierecht
an der Universität zu Köln
2003 Promotion zum Dr. jur. bei Prof. Jürgen F. Baur zu einem europa- und verfassungsrechtlichen Thema
2001 bis 2004 Referendariat; 2004 Zweites juristisches Staatsexamen
2004 bis Juni 2005 Referent, ab Juli 2005 Syndikus bei fünf Branchenverbänden der Ernährungsindustrie
2005: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Mitglied der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Lebensmittelrecht (WGL)
2008: Berufung zum Geschäftsführer dreier Verbände der Ernährungsindustrie:
2009: Verschmelzung des Bundesverbandes der deutschen Feinkostindustrie mit dem Verband der Suppenindustrie und dem Verband der Essig- und der Senfindustrie zum Verband Kulinaria Deutschland e.V.; Berufung zum Geschäftsführer
2010: Berufung in den Rechtsausschuss des Lebensmittelverbandes Deutschland (vormals Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, BLL)
seit 2017: Lehrauftrag für Lebensmittelrecht an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Heilbronn
2019: Hauptgeschäftsführer der Verbände
Generalsekretär der EU-Branchenvereinigung Culinaria Europe e.V.